Gefahrstoffe werden nach Klassen eingeteilt. Dem entsprechend sind für Lagerung, Transport und Verkehrsträger lt. Gefahrstoffverordnung die Gefährlichkeitsmerkmale z.B. giftig, reizend, ätzend, krebserzeugend, leichtentzündlich oder umweltgefährlich bei der Konzipierung des Lagers zu berücksichtigen.
Wenn ein Stoff als Gefahrstoff eingestuft ist, so gilt er nicht automatisch als Gefahrgut. Genauso ist ein Gefahrgut nicht automatisch ein Gefahrstoff.
Gefahrstoff: Lagerung und die Verwendung
Gefahrgut: gesamte Beförderung und die transportbedingte Zwischenlagerung.
Bei der Lagerung von Gefahrgütern handelt es sich korrekterweise um die Lagerung von Gefahrstoffen. Der Begriff Gefahrgutlager ist im engsten Sinn daher nicht richtig, jedoch häufig sinnverwandt zum Begriff Gefahrstofflager verwendet.
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